Die Grenzen der Lollschieder Gemarkung zu den Nachbardörfern Pohl, Hunzel, Singhofen, Attenhausen und Roth waren beileibe nicht statisch. Noch im 18. Jh. war das Gericht Pohl mit Lollschied umgeben vom „Vierherrischen“. Ein gemeinsam von den Nachfolgedynastien der Nassauer und Katzenelnbogener Grafen verwaltetes Gebiet. Das Gericht Pohl selbst blieb seit dem 14. Jahrhundert immer im katzen-elnbogischen/ hessischen Besitz. Als die Rechtsverhältnisse im „Vierherrischen“ immer komplizierter wurden, verständigte man sich nach zähen Verhandlungen sog. Quartiere zu bilden. Das heißt, man teilte das in Frage kommende Land einheitlich unter sich so auf, dass dann zusammenhängende Bereiche entstanden, die nassauischen oder hessischen Grafen zugeordnet wurden. Die Vereinbarung wurde in Nastätten getroffen. Der Begriff „Nastätter Rezess“ von 1775 ist mit dieser Aufteilung verbunden. Die Nassauer Grafen waren bemüht ihr Land gegen das hessische Besitztum zu definieren. Aus dieser Zeit stammen auch die Grenzsteine im Lollschieder Walddistrikt „Im Tierplatz“ gegen die heutige Hunzeler Gemarkungs-grenze in der Flur „Morscheid“. Die schlichten Steine haben alle ein „HN“ für Her-zogtum Nassau eingemeißelt und eine Zahl, die sich offenbar dann in Katastern wiederfindet. Zu jener Zeit gab es auch hier noch den Märkerwald der Gemeinden Pohl, Hunzel und Lollschied, der erst 1784 unter die Gemeinden aufgeteilt wurde und in diesem Bereich neue Gemarkungsgrenzen schuf, die auch heute noch Gültigkeit haben. In der folgenden Grenzbeschreibung aus 1775 ist ersichtlich, dass die Hasenbach gegen die Gemarkung Roth die Grenze bildete. Rother Gemarkung ging auch bis an dies Dörsbach und hatte hier Grenzen zu Attenhausen und Kördorf. Die Heimbach war Grenzbach zur Singhofener Gemarkung. Offenbar wurden in der französischen Besatzungszeit um 1800 und im Zuge der Säku-larisation von Kirchenbesitz, hier wahrscheinlich arnsteinischen Besitzes, die Gemarkungsgrenzen neu gezogen. Somit dürfte auch Pohl zu seiner Exklave „Oberwald“ gekommen sein. Lollschied erhielt den „Eichwald“, den „Kumpf“, „Schmidtberg“ und den „Hasenberg“ mit den Hängen oberhalb der Stemmel- und Hasenmühle zugeschlagen. Seitdem sind auch die Waldschmidtmühle und die ehemalige „Alte Langenauer Mühle“ im Lollschieder Gemarkungsbereich liegend. Unterlagen hierzu sind aber noch nicht bekannt. Die älteste Karte der Lollschieder Waldungen stammt aus dem Jahre 1837. Sie zeigte die Grenzen der Gemarkung auf, die heute noch Bestand haben. Auf ihr sind aber auch schon die Einteilungen der Waldbezirke vorgenommen worden, wie wir sie heute kennen. Die Mär, dass Roth „um ein paar Flaschen Schnaps halber“ den von den Lollschiedern immer noch „Rother Wald“ genannten Wald an Lollschied verkauft habe, dürfte wohl wirklich eine böswillige Unterstellung sein. ………… der ganze Inhalt dieses Kapitels ist in unserem Buch „1200 Jahre Lollschied – Geschichte und Geschichten der Gemeinde“ nachzulesen