Geschichte des Dorfes

Die Siedlung Lollschied wurde erstmals im Jahre 817 unter dem Namen „Lullingesheida“  urkundlich erfasst. Im Codex Eberhardi des Klosters Fulda steht geschrieben, dass ein gewisser Buzerich seinen Hof in diesem Ort nebst zwei weiteren Besitztümern  an das Kloster Fulda übergibt. Die nächste urkundliche Erwähnung ist dann auf das jahr 1260 datiert. Dieser Nachweis fand in der Erbteilungsurkunde der beiden katzenelnbogischen Grafen Dieter V. und Eberhard I. statt. Beide waren Begründer der älteren und der jüngeren Linie dieser Grafen. In dieser Urkunde sind zwei Leibeigene genannt, die Eberhard zugewiesen wurden. Lollschied  hieß 1351 Lullinscheit, 1590 Lolschidt,  1765 Losheid. Lollschied lag im Einrichgau - Pagus Heinrichi - und gehörte zum Gericht Pohl. Diesem Zehntgericht gehörten außer Lollschied und Pohl noch Roth und das ausgegangene Dorf Wolfrade an.

Der Grund und Boden des Gerichts Pohl gehörte ursprünglich zum Gebiet der Grafen von Arnstein, das um 1200 auch „Grafschaft Marienfels"  genannt wird. Der letzte Arnsteiner Graf Ludwig III. hatte 1139 seine gaugräflichen Rechte und die Ländereien dem Grafen von Isenburg überlassen.  Dieser Graf war der Schwiegersohn des Ludwig III. Die Isenburger wiederum veräußerten die Grafschaft in 1158 an die Grafen von Katzenelnbogen und Nassau.  Diese regierten die Grafschaft Marienfels gemeinsam, doch waren sie und eine ganze Reihe anderer Dynasten darauf aus, die ehemalige Gaugrafenschaft Stück für Stück auseinander zu brechen. Und Landeshoheit auszuüben.Jedenfalls gehörte das Gericht Pohl schon bald nach 1200 nicht mehr zur Grafschaft Marienfels, sondern war Besitz der Grafen von Hochstaden, eines niederrheinischen, im Kölner Gebiet beheimateten Adelsgeschlechtes. Wie diese dazu kamen, ist nicht mehr zu belegen. Anzunehmen ist, dass den Grafen von Hochstaden der Besitz der „curtis Lullenscheit“ zu abgelegen war, denn um 1250 erscheinen die Herren von Eppstein als Inhaber des Gerichts Pohl. Sie hatten dasselbe als Passivlehen von den Grafen von Hochstaden inne. Wann es ihnen zuteil wurde, ist wieder nicht festzustellen. Jedenfalls verrwandelte sich das Lehen bald in Eigentum, dass den Besitz der Eppsteiner in Singhofen und Braubach noch vermehrte. Eppstein vergab aus seinem Lollschieder Besitz mehrere Höfe an andere Lehnsträger so an Werner Schenk von Liebenstein 1334. Auch der Eppsteiner Besitz bestand nicht lange, denn schon 1346 hatten sich die Grafen von Katzenelnbogen in Pohl und Lollschied festgesetzt und den Dinghof zu Lollschied,(die oben erwähnte „curtis Lullenscheit“) zu Eigentum erworben. Sie verpfändeten denselben damals ans Kloster Arnstein, lösten ihn aber bald wieder ein.

Die Grafen von Katzenelbogen bestanden seit 1250 aus einer älteren und jüngeren Linie.
Graf Eberhard, der 1283 Braubach aus eppsteinischem Besitz erwarb, gehörte der jüngeren Linie an. Sein Enkel Johann II. erwarb um 1350 das ganze Gericht Pohl für sein Haus. Als 1361 alle vierherrischen Orte im großen Weistum aufgezeichnet wurden, war das Gericht Pohl nicht mehr dabei. Es war (mit Lollschied) katzenelnbogisch geworden.

Im Jahre 1403  wurde durch Heirat zwischen der älteren und jüngeren Linie des Katzenelnbogener Grafenhauses das ganze katzenelnbogische Territorium wieder vereinigt. Es hieß jetzt „Niedergrafschaft Katzenelnbogen.  Die Obergrafschaft befindet sich im vorderen Odenwald mit Darmstadt als größte Ansiedlung.

Die Niedergrafschaft wurde durch Johann III. in 5 Ämter eingeteilt:

Braubach, Rheinfels, Hohenstein, Burgschwalbach und Reichenberg

Das Gericht  Pohl gehörte zum Amte Braubach. Die dortige Kellerei rechnete die Einnahmen und Gefälle aus allen Orten des Gerichts ab.

1479 starben mit Philipp dem Älteren die Grafen von Katzenelnbogen im Männerstamm aus. Die Niedergrafschaft  fiel an Philipps Schwiegersohn , Landgraf Heinrich III. von Hessen-Marburg. Unter hessischer Verwaltung wechselte das Gericht Pohl mehrmals seine Amtszugehörigkeit. 1480 wird es zum Amt Hohenstein gezählt.

Landgraf Philipp der Großmütige von Hessen ließ zu Beginn und während seiner späteren Regierung wiederholt Bestandsaufnahmen der Orte, Einwohner, Leibeigenen und den Gefällen aus den Orten der Niedergrafschaft vornehmen. Hierzu gibt es ausführliche Akten im Staatsarchiv. Zu jener Zeit wird das Gericht Pohl mit Lollschied zum Amt Reichenberg gerechnet.

Nach dem Tod dieses Landesherren wurden die hesssischen Lande unter seinen Söhnen aufgeteilt. Es entstanden die Linien Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt. Die Niedergrafschaft kam 1583 zu Hessen-Kassel. Besonders Landgraf Moritz von Hessen-Kassel wandte der Niedergrafschaft seine besondere Fürsorge zu. Während des 30-jährigen Krieges vereinnahmten die Hessen-Darmstädter die Niedergrafschaft. Der Westfälische Friede regelte dies 1649 wieder zugunsten von Hessen-Kassel.

Seit 1627 bestand ein Familienvertrag unter den Söhnen des Landgrafen Moritz, nach dem die hessischen Nebenländer an Moritz` Söhne aus 2. Ehe verteilt werden sollten. Dementsprechend erhielt Landgraf Ernst, derjüngste Sohn von Moritz, 1651die Niedergrafschaft. Doch behielt sich die Kasselansiche Regierung die meisten gerichtsherrlichen Zoll-, jagd und Kollaturrechte, sowie das Recht auf  militärische Werbung vor. Diese Rechte ließen sie durch einen kasselansichen Reservaten-Kommissar auf Festung Rheinfels wahrnehmen.

Landgraf Konstantin, ein Nachkomme des Landgrafen Ernst, verlegte 1755 seine Residenz nach Rotenburg an der Fulda. Die Regierung der Niedergrafschaft verblieb auf Rheinfels, bzw, in St. Goar. Seitdem hieß die Niedergrafschaft: Grafschaft Hessen-Rheinfels-Rotenburg. Die regierung wurde 1793 von St. Goar nach Langenschwalbach (Bad Schwalbach) verlegt. Von 1806 bis 1813 war die Niedergrafschaft unter französischer Besatzung als „Pays reserve“ dem departement Donnerberg unter Präfekt Pietsch angeschlossen. Nach den Bfreiungskriegen kam 1813 die hessen-kasselanische Regierung noch einmal kurz zurück. Nach dem Wiener Kongress vertauschte Hessen-Rotenburg 1815 die Niedergrafschaft an das Herzogtum Nassau. Nassau trat dagegen das Fürstentum Siegen und das Amt St. Goar an Preußen ab.

Das neugegründete Herzogtum Nassau verfügte eine neue Ämtereinteilung, bei dem Pohl und Lollschied dem Amt Nassau zugewiesen wurden. Diese Zuordnung blieb bis 1866 bestehen. Nach der Niederlage der Österreicher bei Königsgrätz wurde das Herzogtum Nassau, das sich an Österreichische Seite gestellt hatte, aufgelöst. Die Grenzen der kirchlichen Dekanate folgten noch der nassauischen Ämtereinteilung. Preußen fasste aber mehrere Ämter in Kreise zusammen. 1867 wurde das Amt Nassau dem Kreis Unterlahn zugeteilt. 1885 wurden die alten Ämter aufgehoben und der Kreis war die unterste Verwaltungsbehörde. Diese Verwaltungsstruktur hat zwei Kriege überdauert und wurde erst 1972 reformiert. In diesem Jahr wurden in Rheinland-Pfalz Verbandsgemeinden gebildet. Lollschied gehört seit dem der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau an.